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Geschäfts- und Lieferbedingungen
Geschäftsbedingungen | Lieferbedingungen
Geschäftsbedingungen
Sämtliche Angebote Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Wird der Besteller für jemand anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.
- Angebot/Preise
Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand.
- Aufträge
An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellten Offertes, sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese nicht umgehend zurückweisen. Ware wird nur in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.
- Lieferung
Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferzeit überschritten, hat der Käufer das Recht, uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Außer für Schaden an der Person, werden Schaden-ersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktritt ausgeschlossen, sofern wir oder die Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben. Der Kunde muß nach unserer Verständigung die Waren sofort abholen. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Verpackungssteigen und Paletten müssen bezahlt werden. Bei Rückgabe dieser in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz, vermindert um etwaige Abnützungs- und Rückholkosten, vergütet.
- Transport
Gewünschter Transport wird gesondert verrechnet. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren LKWs ist vorausgesetzt. Der Empfänger muß unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Ist Abladen durch uns vereinbart, bedeutet dies Abstellen der Ware direkt neben dem LKW. Der Empfänger hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.
- Toleranzen
Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten, bleiben vorbehalten (siehe Ö-Norm)
- Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr gem. Gesetz. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebe-nen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Ö-Normen. Bei frostsicherer Ware gewährleisten wir lediglich Frostbeständigkeit gemäß Ö-Norm. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Lagerung und Weiterverarbeitung der Waren durch den Kunden. Für offenkundige Mängel leisten wir keine Gewähr. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware deren Übereinstimmung mit der Bestellung sowohl optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu kontrollieren. Bei einer Gattungs-schuld können wir uns von Vertragsaufhebung oder Preisminderung befreien, indem wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austau-schen. Von Preisminderung können wir uns befreien, daß wir in angemessener Frist Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn nicht wir oder eine Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.
- Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der Waren an den Käufer oder an einen von ihm Beauftragten über. Bei der Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer maßgeblich.
- Umtausch und Rücksendung
Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns freiwillig dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen: a) nur innerhalbvon 8 Tagen ab Kaufdatum; b) nur bei nachweislich bei uns gekaufter Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten (ausgenommen sind daher Bestellware, Zu-schnitte, preisreduzierte Restposten, sowie Waren, die in gleicher optischer Farbnuance nicht mehr vorrätig sind.); c) nur für die originalverpackte, unbeschädigte Ware in wiederverkaufsfähigem Zustand: Es werden Manipulationsgebühr zuzüglich eventueller Rückholkosten verrechnet.
- Zahlung
Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder 30 Tage netto. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Scheck anzunehmen. Werden diese angenommen, dann zahlungshalber. Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszwecks den ältesten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet. Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wird ausgeschlossen, es sei denn, daß wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen, oder ihre Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden wird – außer in Fällen der Zahlungsunfähigkeit, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgelegt oder von uns anerkannt worden sind, - ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei gegründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Säumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten gemäß Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Gebühren der Inkassoinstitute zu vergüten.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inkl. Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Er Käufer tritt uns schon jetzt alle seine Forderungen an Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeit-ung unserer Ware entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab
- Unwirksamkeit
Sollten durch zukünftige gesetzliche Änderungen oder Verordnungen einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig werden, so sind sie durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
- Sonstige Vertragsbestimmungen
Sofern der Kunde es nicht untersagt, erteilt er seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag enthaltenen Daten über seinen Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Berufsbranche oder Geschäftsbeziehungen von uns automatisationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit ohne Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zu widerrufen.
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG., gelten zusätzliche folgende Bestimmungen
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Für Vertragsänderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart.
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Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktrittes werden ausgeschlossen.
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Bei Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleis-tung. Der Käufer ist zur Warenüberprüfung und schriftlichen Mängelrüge innerhalb von 2 Tagen verpflichtet. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Die Gewährleistung erlischt bei Verlegung, bzw. Einbau der Ware oder wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Gewährleistungsansprüchen kön- nen wir nach unserer Wahl Verbesserungen, Austausch der Ware oder Preisminderung gewähren, ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schadenersatz einschließlich Mängelfolgeschäden.
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Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßga- be des §9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, auch für alle an Herstel- lung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Der Käufer (Abnehmer) muß diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überbinden und den Käufer in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einbinden. Bei Verkauf importierter Ware müssen wir über schriftliches Verlangen des Kunden den Vormann binnen 14 Tagen bekanntgeben.
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Der Kunde verzichtet darauf, diesen Vertrag aus welchem Grund immer, auch nicht wegen laesio enormis oder wegen Irrtums anzufechten.
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Die Verzugszinsen betragen 5,5 % über dem jeweiligen ÖNB-Diskontsatz.
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Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns aner- kannt oder gerichtlich festgestellt sind. Der Kunde darf unter keiner Voraussetzung seine Leistung zurückbehalten.
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Im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den Geschäftsbedingungen des Kunden, aner- kennt der Kunde mit der Bestellung und der Warenannahme die ausschließliche Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
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Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes des Firmen-sitzes unseres Unternehmens vereinbart.
Gerichtsort ist ausnahmslos Salzburg.
Lieferbedingungen
Bestellungen unter einem Warenwert von € 50,-- können aus Kostengründen weder fakturiert noch geliefert werden.
Für Bestellungen unter einem Warenwert von € 250,-- wird eine Zustellgebühr von € 20,-- verrechnet.
Bei Postversand ab 2 Paketen (á max. 30 kg) werden die tatsächlichen Postgebühren (€ 12,72 je Paket) in Rechnung gestellt.
Franko-Lieferungen nur ab einem Bestellwert von € 250,-- je nach Vereinbarung und Dringlichkeit möglich.
Ab einem Warenwert von € 1.000,-- wird automatisch innerhalb 8 Tagen FREI HAUS geliefert.
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Aus dem Katalog
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